Immobilienskandal deckt Nöte und Handlungsspielraum der Justiz auf
In dem Skandal um betrügerische Zockereien mit Immobilien, der seit Monaten die hessischen Universitätsstädte Marburg umtreibt, gibt es ein erstes Urteil. Wegen aktiver und passiver Bestechung wurden am Mittwoch der Immobilienkaufmann Joachim L. und der Notar Sven S. zu Bewährungsstrafen zwischen 18 und 22 Monaten verurteilt. Der Hauptangeklagte Matteo S. muss wegen Untreue, Fahrens ohne Führerschein, Gründungsschwindel, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten absitzen.
Seit Monaten ermittelt die Staatsanwaltschaft Marburg gegen mindestens 16 Tatverdächtige. Sie sollen Millionenkredite erschwindelt haben, in dem sie dieselben Häuser und Wohnungen mehrfach hin und her verkauft haben. Polizei und Staatsanwaltschaft haben unter anderem zwei Banken und zahlreiche Büros und Privatwohnungen durchsucht. 40.000 Telefongespräche wurden abgehört.
Leidtragende des mutmaßlichen Zockerrings waren und sind weiter die MieterInnen, die von den neuen Eigentümern mit Mieterhöhungen zur Kasse gebeten wurden. Banken und PrivatanlegerInnen müssen wohl Millionen Euro abschreiben, weil die abenteuerlichen Wertsteigerungen, die den Kaufverträgen zugrunde lagen, nicht seriös kalkuliert waren. Ob und wann die laufenden Ermittlungen allerdings zu weiteren Anklagen und Strafprozessen führen, ist längst nicht ausgemacht.
Dieser erste Prozess offenbarte nämlich die Nöte der Justiz, einzelnen Beschuldigten tatsächlich Betrügereien nachzuweisen. Im jetzt ergangenen Urteil werden lediglich Randerscheinungen des sogenannten „Immobilienflippings“ geahndet: Notar Sven S. hatte bei der Beurkundung der Kaufverträge illegal Rabatte gewährt, um von den Geschäften zu profitieren. Sein Auftraggeber Joachim L. hatte den gesetzeswidrigen Rabatt eingefordert – eine illegale Absprache, urteilt das Gericht.
Mogul in der Provinz …
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Was ist Immobilienflipping?
Die „Fix & Flip“-Strategie ist für perfide MieterInnen-Feindliche Immobilieninvestoren besonders interessant, wenn Sie möglichst schnell Eigenkapital aufbauen wollen ohne an die MieterInnen selbst zu denken.
Klassischerweise wird beim Immobilieninvestment die „Buy & Hold“-Strategie verwendet: Ein Objekt wird eingekauft inklusive der MieterInnen und anschließend für mehrere Jahre im eigenen Bestand gehalten, um kontinuierlich einen Cashflow durch Mieteinnahmen zu genieren. Bei der sogenannten „Fix & Flip“-Strategie geht es hingegen um den rasanten Aufbau von Eigenkapital durch aktiven Immobilienhandel.
Immobilien „Fix & Flip“ – Was bedeutet das?
Unter den Immobilieninvestment-Strategien zählt das „Fix & Flip“-Geschäft zu den absoluten Profi-Methoden, die weitere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Immobilienmarkt voraussetzt. Kurz gesagt geht es bei der Strategie nämlich darum, sanierungsbedürftige Immobilien aufzuwerten. Durch die Aufwertung eines heruntergekommenen Objektes steigern Sie gezielt dessen Marktwert, sodass Sie nach einem kurzfristigen Wiederverkauf von hohen Gewinnen profitieren können. Doch wo bleiben dabei die MieterInnen? Diese werden nur als Wohneinheiten genutzt oder ausgetauscht oder noch besser aus den Wohnungen geekelt um mit dem Leerstand bei einem Wiederverkauf noch höhere Erträge erzielen zu können.
Deshalb fordern wir das Recht auf Wohnen, als einklagbares Grundrecht, in das Grundgesetz aufzunehmen um das WOHNEN vom Markt zu nehmen!