Hauptstadtzulage auch für freie Träger! Traumzauberbaum Kita – ein Beispiel fehlender Förderung!

80 % der Kitas in Berlin sind Freie Kitas sie bekommen aber keine Zulage für die Erzieher*innen. (Haushalt`s-Debatte im Abgeordnetenhaus) #Kitakriese #Traumzauberbaum #Soziales

https://youtu.be/_gJm3Yp5vAM

Quelle: Ausschnitt zitiert aus Berliner Abendschau vom 12.12.2019.

Hauptstadtzulage auch für freie Träger!

Gleicher Lohn für vergleichbare Arbeit – Beschäftigte freier Träger in Berlin dürfen nicht benachteiligt werden.

FRÖBEL begrüßt das Vorhaben der Regierungskoalition, Menschen mit geringem Einkommen durch die Einführung einer „Hauptstadtzulage“ zu entlasten. Stefan Spieker, FRÖBEL-Hauptgeschäftsführer: „Angesichts stark gestiegener Lebenshaltungskosten in Berlin begrüßen wir die Einführung einer Zulage ausdrücklich. Wir haben diese bereits 2018 gefordert.” Allerdings soll die Zulage ausschließlich Beschäftigten des Landes Berlin gezahlt werden, darunter den Erzieherinnen und Erziehern der Kita-Eigenbetriebe. Für die Beschäftigten der freien Träger bedeutet dies eine erhebliche Benachteiligung.

Stefan Spieker: „Die freien Träger haben in den vergangenen Jahren den Kitaplatzausbau fast allein gestemmt und das Land Berlin dadurch erheblich bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für jedes Kind unterstützt – ist das nun der Dank an unsere Beschäftigten und uns Träger?“

Im Sinne der Gleichbehandlung muss die geplante „Hauptstadtzulage“ deswegen für alle Träger gelten. Schließlich findet die Betreuung der Kinder im Auftrag des Landes Berlin statt und wird vom Land finanziert. Kommt die Hauptstadtzulage wie beabsichtigt nur den Landesbeschäftigten zu Gute, spart das Land Berlin auf Kosten der Erzieherinnen und Erzieher der freien Träger erhebliche Lohnkosten ein. Und nicht nur das. Es nimmt eine finanzielle Benachteiligung der Mehrheit der Erzieherinnen und Erzieher bewusst in Kauf. Die freien Träger stellen aktuell rund 79 Prozent der Kitaplätze in der Stadt zur Verfügung.

Ähnliche Zulagen werden auch in anderen Städten gezahlt, z.B. in München, wo sie selbstverständlich auch an die freien Träger gezahlt wird. „Unsere Erzieherinnen und Erzieher leisten mit viel persönlichem Einsatz eine hervorragende Arbeit, dafür haben sie dieselbe Wertschätzung wie die Landesbeschäftigten verdient. Wir werden eine Benachteiligung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Berlin nicht hinnehmen und fordern den Senat dringend auf, hier nachzubessern“, so Spieker abschließend.

Über die geplante Hauptstadtzulage
Ab November 2020 sollen Angestellte, Beamte und Beamtinnen sowie Erzieherinnen und Erzieher und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin eine monatliche Hauptstadtzulage von 150 Euro bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass sie weniger als 5000 Euro pro Monat verdienen. Das haben die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen beschlossen und in den Haushaltsentwurf 2020/21 aufgenommen. Begründet wird die Zulage mit den in den vergangenen Jahren gestiegenen Preisen für Wohnen und Leben in Berlin. …

Quelle: FRÖBEL

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