Regierung schröpft Rentner

Richter hält doppelte Besteuerung für verfassungswidrig. Ungleichheit in Deutschland besonders hoch. Frauen am stärksten betroffen

Die Bundesregierung will immer mehr Menschen in die private Altersvorsorge drängen. Während er die kapitalgedeckte Rente weitgehend steuerfrei stellt, müssen Bezieher staatlicher Bezüge immer mehr Abgaben leisten. Nach Ansicht von Egmont Kulosa, Richter am Bundesfinanzhof, ist dies verfassungswidrig. Rentner würden doppelt besteuert. Zunächst über die Einkommenssteuer im Erwerbsleben. Im Alter wird ihnen schließlich auch noch von den einst gezahlten Beiträgen für die Rentenvorsorge Geld abgeknappst. »Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen«, zitierte die Süddeutsche Zeitung am Donnerstag aus einem Aufsatz Kulosas. »Denn diese Personen werden ihre Rentenbezüge in vollem Umfang versteuern müssen, können ihre Beiträge aber nur 15 Jahre lang – von 2025 bis 2039, und auch dann nur bis zum Höchstbetrag (…) – ohne prozentuale Beschränkung abziehen«.

Das hat Folgen: Immer mehr Menschen müssen im Alter einer Beschäftigung nachgehen, weil ihre Rente nicht zum Überleben reicht. Wie die Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag berichtet, hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 60 Jahren und mehr seit dem Jahr 2007 fast verdreifacht – das entspricht 2,6 Millionen Menschen. Die Zahl der Rentner zwischen 60 bis unter 65 Jahren hat sich im Gegenzug in den vergangenen zehn Jahren fast halbiert: 2008 bezogen noch mehr als 1,3 Millionen Menschen in dieser Altersgruppe eine Rente. Ende 2018 waren es nur noch 723.000 Personen.

Wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in einer Studie am Mittwoch herausstellte, ist die Lage in der Bundesrepublik besonders prekär. Laut der Untersuchung können deutsche Geringverdiener im Ruhestand nur mit einer Ersatzrate von 56 Prozent ihres früheren Gehalts rechnen, während es im Durchschnitt der Mitgliedsstaaten 68 Prozent sind. Frauen in Deutschland seien zudem »von der OECD-weit größten Geschlechter-Rentenlücke betroffen«, erklärte die Organisation. Ihre Altersbezüge fielen um 46 Prozent niedriger aus als die der Männer.

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