Steuer für Rentner teilweise mehr als verfünffacht

Die Besteuerung der Renten steigt. Wie stark, zeigt die Antwort auf eine Anfrage der Linken: Danach zahlen Neurentner teilweise mehr als das Fünffache an Steuern als Rentner, die 2010 in Ruhestand gegangen sind.

Für ein und denselben Altersrentenbetrag zahlen Neurentner teilweise mehr als das Fünffache an Einkommensteuer als Bestandsrentner. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor, die dem MDR-Magazin “Umschau” vorliegt.

Immer mehr Senioren müssen Einkommensteuer zahlen. 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Seit dem können einerseits immer mehr Beiträge zur Rentenversicherung von der Steuer abgesetzt werden. Andererseits werden immer mehr Anteile der Altersrente einkommensteuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil für Neurentner steigt bis 2040 auf 100 Prozent. Derzeit sind es 78 Prozent. Einkommensteuer wird dann fällig, wenn die Gesamteinkünfte eines Rentners das steuerfreie Existenzminimum (Grundfreibetrag) von derzeit 9.168 Euro im Jahr übersteigt. Für Verheiratete sind es 18.336 Euro. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig erhöht.

 

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