INFRASTRUKTURPROJEKTE: CDU will Klagerecht von Umweltverbänden einschränken

Von der Planung bis zum Abschluss eines Bauvorhabens vergeht oft viel Zeit. Wirtschaftsvertreter fordern immer wieder beschleunigte Verfahren. Die CDU sieht besonders in Umweltverbänden ein Hindernis – und will nun deren Klagerecht einschränken.

Die CDU will das Klagerecht von Umweltverbänden einschränken, um Infrastrukturprojekte schneller planen und bauen zu können. Wie das “Handelsblatt” berichtet, haben vier Landesverbände einen entsprechenden Antrag eingereicht. Die Antragskommission des Bundesparteitags habe diesen zur Annahme empfohlen.

Der Antrag sieht vor, dass Umweltverbände nur klagen dürfen sollen, wenn ihre Belange direkt betroffen seien. “Ansonsten wird das Verbandsklagerecht pauschal für die Blockade von Infrastrukturprojekten benutzt”, zitiert die Zeitung aus dem Papier. Umweltverbände sollten demnach ausschließlich mit Blick auf umweltbezogene Rechtsvorschriften klagen dürfen – nicht mehr auf Basis von wirtschaftlichen Bedenken. Zudem kritisieren die CDU-Landesverbände eine wachsende Zahl an planungs- und umweltrechtlichen Vorgaben. …

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Siehe auch Aarhus-Konvention, die seit 1998 vorsieht, dass jeder für den Naturschutz vor Gericht ziehen kann. In Deutschland dürfen das bisher nur Umweltverbände oder Privatpersonen, wenn sie unmittelbar selbst betroffen sind.

Artikel dazu: Wirtschaft fürchtet erweitertes Umweltklagerecht und

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