Grundrenten-Kompromiss der GroKo

Viele Jahre eingezahlt und dennoch eine klägliche Rente: Diese Misere vieler Menschen soll die Grundrente mindern. Löst der Kompromiss der GroKo das Versprechen ein? 

Ab Januar 2021 sollen viele langjährig Versicherte, die dennoch nur eine kleine Rente beziehen, einen Zuschlag erhalten.

So also soll die neue Grundrente aussehen:

  • Voraussetzung: Grundrente soll nur erhalten, wer mindestens 35 Beitragsjahre angesammelt hat – allerdings soll das keine so harte Grenze darstellen wie in den bisherigen Plänen: Eine “kurze, wirksame Gleitzone” soll eingeführt werden. Das heißt, dass auch Versicherte mit etwas weniger als 35 Jahren Beitragszeit die Grundrente bekommen werden, allerdings mit Abschlägen. Offen ist bislang aber, wie hoch diese Abschläge sein werden und bei wie vielen Beitragsjahren die Gleitzone beginnt.

  • Einkommensgrenze: Ein Single bekommt die Grundrente nur, wenn sein zu versteuerndes Einkommen unter 1250 Euro im Monat liegt. Lebt ein Rentner in einer Partnerschaft, darf das gemeinsame Einkommen nicht über 1950 Euro liegen. Allerdings sollen dies ebenfalls keine harten Grenzen sein – auch hier ist eine Gleitzone geplant. Offen ist, wie hoch die Abschläge bei geringfügig höherem Einkommen sein werden und ab welcher Grenze es überhaupt keine Grundrente mehr gibt.

  • Die Berechnung: Sie folgt im Prinzip dem Vorschlag von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) aus dem Februar: Bekommen soll die Grundrente, wer weniger als 80 Prozent Beiträge gezahlt hat als ein Durchschnittsverdiener, aber mehr als 30 Prozent. Für diesen Personenkreis wird die Rentenleistung verdoppelt – allerdings höchstens auf 80 Prozent der Durchschnittsleistung und maximal für 35 Beitragsjahre. Dieser Zuschlag wird dann aber um 12,5 Prozent gekürzt – das sah Heils Konzept noch nicht vor und ist ein Zugeständnis der SPD in den Verhandlungen mit der Union.

  • Ohne Antrag und automatisch: Berechnet und ausgezahlt wird die Grundrente von der Rentenversicherung. Die übernimmt auch die Einkommensprüfung – und soll die Daten dafür automatisch von den Finanzämtern bekommen. Das heißt, dass Betroffene die Grundrente nirgendwo aktiv beantragen müssen. Ihr Einkommen geben sie ja bereits bei der Steuererklärung an, sofern dieses überhaupt so hoch ist, dass sie steuerpflichtig sind.

  • Rückfalllösung für teure Städte: Weil die Lebenshaltungskosten in Deutschland vor allem durch die Miete von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind, kann es sein, dass einige Rentner selbst mit der Grundrente noch auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sind – quasi das Hartz IV für Rentner.Für diese Betroffenen wird ein Freibetrag in der Grundsicherung eingeführt: Die ersten 100 Euro ihrer Rente dürfen sie voll behalten, von jedem weiteren Euro ihrer Rente 30 Cent. Maximal können sie von ihrer Rente bis zur Hälfte des Regelsatzes behalten – derzeit sind das 212 Euro im Monat.Außerdem gibt es für Bezieher der Grundrente einen Freibetrag beim Wohngeld, damit ihnen bei dieser Sozialleistung nicht gleich wieder abgezogen wird, was sie durch die Grundrente bekommen haben. Auch das dient vor allem Grundrentenbeziehern in Städten mit hohen Mieten.

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