Grunderwerbsteuer? Nicht für Spekulanten

Mit sogenannten Share Deals vermeiden Immobilienspekulanten jedes Jahr Hunderte Millionen Euro Steuern. Die Regierung will das Schlupfloch nun zwar schließen – doch findige Anwälte haben längst ein neues entdeckt.

Wirtschaftskanzleien leben auch davon, dass sie ihren Klienten Investitionsmodelle maßschneidern, die auskömmliche Renditen sichern und Steuerzahlungen vermeiden. Bei Immobiliengeschäften ist das derzeit noch legal möglich, indem das zum Verkauf stehende Grundstück oder Gebäude einfach in einen Firmenmantel gesteckt wird, und anschließend nicht die Immobilien, sondern die Gesellschaftsanteile den Besitzer wechseln.

Share Deals werden solche Geschäfte genannt, und die sind unter bestimmten Bedingungen von der Grunderwerbsteuer befreit. Clever konstruiert lassen sich so bei Transaktionen mit einem Volumen von mehreren Hundert Millionen leicht zweistellige Millionenbeträge sparen (wie der Trick funktioniert, lesen Sie hier). …

… Denn Berater, von Kanzleien, arbeiten längst an Alternativen, solche Gesetzesverschärfungen ganz legal auszuhebeln. “Viele Kanzleien haben sich bereits auf die Situation eingestellt und ihre Mandanten entsprechend vorsorglich beraten”, sagte ein Advokat bereits im Mai der Wirtschaftanwalts-Plattform Juve.

Und das ideale Modell hat die Branche auch schon gefunden. Es nennt sich Unit-Deal. Dabei wird die zu verkaufende Immobilie in einen Fonds gesteckt, der von einem Treuhänder verwaltet wird.

“Brandbeschleuniger für die Spekulation mit Immobilien”

Und dieses Konstrukt wird wohl auch nach der Gesetzesänderung steuerbefreit bleiben.  …

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