Privatgrundstück wird Schulfläche Ein Lehrstück in Sachen Enteignung

Öffentliche Bauflächen sind Mangelware. In Friedrichshain erklärt der Bezirk jetzt ein Privatgrundstück zum künftigen Schulstandort.

Wäre es nach dem Eigentümer gegangen, wäre auf der innerstädtischen Brachfläche an den S-Bahn-Gleisen westlich vom Ostbahnhof ein Bankenquartier entstanden. Doch dem hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg durch einen Beschluss am Dienstag einen Riegel vorgeschoben.

Die Fläche, etwa so groß wie drei Fußballfelder, zwischen Andreas-, Krautstraße und Lange Straße soll zu einem Schul- und Sportstandort werden. Das Areal wird „für öffentliche Bedarfe im Bereich Infrastruktur gesichert“, heißt es vom Bezirksamt nüchtern. Dafür werden die Planungsziele des Bebauungsplans entsprechend geändert, von einem Mischgebiet, das für eine Bebauung mit Wohn- und Bürogebäuden vorgesehen war, zu einem Gebiet für Schule und Sport.

Der Vorgang ist ungewöhnlich, denn der Beschluss des Bezirksamtes bedeutet für den Eigentümer, dass er mit seinem Grundstück faktisch nichts mehr anfangen kann. Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) betont im Gespräch mit der taz das „Recht der Kommune“, ihren Gemeinbedarf festzulegen. Es sei normal, mit Privaten über die Bereitstellung von Flächen, etwa durch Tauschgeschäfte zu verhandeln, so Schmidt, „ungewöhnlich ist die Komplettbeanspruchung“ des Grundstücks. …

kompletten Artikel lesen … Quelle … TAZ

Pressemitteilung des Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Nr. 259 vom 05.11.2019

Am Dienstag, den 5. November, hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg beschlossen, die Fläche in der Nähe des Ostbahnhofs zwischen Andreas-, Krautstraße und Lange Straße für einen Schul- und Sportstandort zu sichern.

Derzeit befindet sich das Gelände in Privatbesitz. Jedoch gibt es in Friedrichshain keinerlei Großflächen im öffentlichen Besitz mehr, die für dringend benötigte Schulneubauten und Sportflächen genutzt werden können. Angesichts des heraufziehenden Schulnotstands und der dramatischen Unterversorgung mit Sportflächen wird das Bezirksamt folglich eine der letzten großen, zusammenhängenden Flächen als Gemeinbedarfsfläche für Schule und Sport ausweisen. Dazu werden die Planungsziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans V-52 geändert.

Die von den Bereichen Schulplanung und Sportförderung gemeldeten Bedarfe in Friedrichshain können nicht mehr auf Flächen im öffentlichen Besitz abgebildet werden. Deshalb sieht der Bezirk keine andere Möglichkeit, außer private Flächen zur Deckung des Infrastrukturbedarfs der wachsenden Stadt heranzuziehen.

Die Grundzüge der Planung des Bebauungsplans V-52 werden damit grundlegend geändert, weshalb die Verfahrensschritte zur Beteiligung der Öffentlichkeit demnächst mit den neuen Planungsinhalten wiederholt werden.

Das denkmalgeschützte Gebäude an der Andreasstr. 71-73 wird derzeit in ein Bürogebäude umgebaut und wird wegen fehlendem Planerfordernis aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans V-52 herausgenommen.

Das könnte dich auch interessieren …