Ist Verfassungsrichter Harbarth bei Verhandlung über Sanktionen im Hartz-IV-Gesetz befangen?

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet am 5. November sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher. Das teilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag mit.

Der Verfassungsrichter Stephan Harbarth (früheren CDU-Abgeordneten) leited den umstrittenen Prozess zur Bestrafung von unkooperativen Hartz-IV-Empfängern und wird von Kritikern als befangen bezeichnet.  Es sei “durchaus problematisch”, das Harbarth als früherer CDU-Abgeordneter Gesetze mitbeschlossen habe, die nun vor dem Verfassungsgericht auf dem Prüfstand stünden.

Der Journalist Heribert Prantl hatte zuvor in der “Süddeutsche Zeitung” dieselbe Position vertreten.

Harbarth ist erst seit November Verfassungsrichter, zuvor saß er für die CDU im Bundestag und stimmte dort erst im Juni 2018 für die Sanktionen in ihrer derzeitigen Form. …

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