Missbrauch von »Eigenbedarf«
Aktueller Fall in Berlin zeigt exemplarisch Vorgehen skrupelloser Immobilienbesitzer
Dieser spezielle Immobilienbesitzer ist das, was gemeinhin als »rechtschaffener Bürger« bezeichnet wird. Rechtsanwalt , Mitglied der CDU, aktiv in der evangelischen Kirche, »alter Herr« zweier Burschenschaften. Wie sich dieser Immobilienbesitzer, denen etwa 30 Häuser in der Hauptstadt gehören sollen, als Vermieter verhält, scheint allerdings weder rechtschaffen noch besonders christlich zu sein.
Der Herr scheint eine große Verwandtschaft zu haben, denn seit 2010 hat es im Gebäude Reichenberger Straße 73 mit dem aktuellen Fall bereits sechs Eigenbedarfskündigungen gegeben. Nach Angaben von Mieteraktivisten gegenüber jW haben aber in keiner der freigewordenen Wohnungen Angehörige der Familie dauerhaft gewohnt. »Die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat Methode«, sagte Erich von E3K. Ihm geht es darum, über den Einzelfall hinauszuweisen. Immer mehr Betroffene litten psychisch und physisch unter den sich monatelang hinziehenden Verfahren, reagierten darauf etwa mit Bluthochdruck oder Depressionen. Der Aktivist beklagt, dass der vom Berliner Senat beschlossene »Mietendeckel« zum Thema Eigenbedarf nichts regele: »Das bleibt ein Riesenscheunentor, durch das die Vermieter durch können.«
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Hinweis auf einen Gerichtstermin
Am Mittwoch, den 30.10.19 findet um 10 Uhr im Raum A 262, 2.Etage am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Möckernstraße 130, 10963 Berlin) ein Räumungsprozess wegen Eigenbedarfskündigung gegen eine Mieterpartei statt, die seit 34 Jahren in der Reichenberger Str.73 wohnt.